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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 18.06.2013

Carsten S. windet sich in der Befragung durch die Nebenklagevertreter. Immer wieder kommt es zu neuen ergänzenden Angaben – Erinnerungen an die eigene Motivation und Ideologie will er weiterhin nicht haben.

Carsten S. ließ sich heute weiter befragen. Von sich aus erklärte er, dass ihn ein Freund aus der JN, von dem er ausging, dass er mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete, nach den „Dreien“ befragt habe. Ihm gegenüber habe er seine Kontakte zu den Untergetauchten verneint. Gegenüber einem weiteren Freund aus der JN habe er auf dessen Nachfrage allerdings Kontakte zu den „Dreien“ zugegeben. Als er auch noch erzählte, dass auch Tino B., - die damalige Führungsperson beim Thüringer Heimatschutz – von den Kontakten gewusst habe, sei dieser Freund entrüstet gewesen.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:

“Es gibt immer wieder neue Erkenntnisse darüber, dass in der Szene über die Kontakte zu den Untergetauchten gesprochen worden ist und auch nicht wenige Personen aus der rechten Szene in Jena wussten, wer diese Kontakte hatte. Eine totale Abschottung, ein streng konspiratives Verhalten gab es scheinbar nicht. Im Zusammenhang mit den Erkenntnissen, die der Verfassungsschutz über die Untergetauchten, deren Pläne und deren Helfer hatte, stellt sich zu wiederholten Maße die Frage, warum eine Festnahme oder jedenfalls effektive Fahndung nicht erfolgte.“

Danach machte Carsten S. auch auf Nachfragen der Vertreter der Familie Kubasik ergänzende Angaben. Insbesondere erklärte er, dass er an weiteren Demonstrationen – beispielsweise an einer Demonstration der NPD 1998 in Rostock teilnahm, die von der Planung her zum ehemaligen Flüchtlingswohnheim in Rostock Lichtenhagen führen sollte. Die zwei Beamten des Staatsschutzes und Verfassungsschutzes, die in Jena für Rechtsextremismus zuständig waren, seien ihm damals namentlich bekannt gewesen. Anders als bei vorherigen Vernehmungen gab er heute an, ein längeres Gespräch mit diesen auch über seinen Ausstieg geführt zu haben. Auf mehrere konkrete Vorhalte zur ausländer- und fremdenfeindlichen bzw. rassistischen Weltanschauung der rechtsextremen Szene, in die er integriert war, blieb er dabei, dass er selbst diese Ansichten nicht geteilt haben will, bzw. sich nicht daran erinnern würde.

Für Diskussionsstoff sorgte am Rande des Prozesses ein in der JVA Bielefeld beschlagnahmter Brief von Beate Zschäpe an den Rechtsextremisten Robin S.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu.

“Der Brief wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt zur Frage der Person von Frau Zschäpe und der Beurteilung durch den Sachverständigen Prof. Dr. Sass noch verlesen und ausgewertet werden. Interessanter als der Inhalt des Briefes ist allerdings sein Empfänger. Robin S. soll in die rechtsextreme Szene Dortmunds gut integriert sein. Er soll die Waffe für die Schüsse, für die er verurteilt wurde, von Sebastian S. bekommen haben, der wiederum V-Mann in der rechten Szene Dortmunds gewesen sein soll. Es ist nun wichtig, dass die Bundesanwaltschaft und das Bundeskriminalamt weitere Ermittlungen zu Dortmund anstellen. Gab es Verbindungen von Robin S. zum Trio? Gab es Aktionen von Robin S. insbesondere im Jahr 2006, die in eine rechtsterroristische Richtung gingen? Woher kannte Zschäpe Robin S.? Welche Antworten an Zschäpe gibt es von Robin. S.? Gibt es ggf. Personen, die sowohl Bezug zum Trio, als auch zu Robin S. hatten? Wir werden darauf hinwirken, dass entsprechende Nachermittlungen angestellt werden und überprüfen, ob Robin S. oder ggf. Personen in seinem Umfeld zu Unterstützern des NSU gehörten.“