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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 19.06.2013

Die weitere Befragung von Carsten S. durch die Nebenklagevertreter der Keupstraße, der Verteidigung und ergänzend des Senats sowie der Generalbundesanwaltschaft erbrachte keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Allerdings entschuldigte sich Carsten S. am Ende bei seiner Vernehmung bei den Angehörigen der Opfer.

Mit einer Vielzahl von weiteren – teils sinnvollen, teils wiederholenden - Fragen konfrontiert, konnte oder wollte sich Carsten S. an keine neuen Details erinnern oder aber auch seine eigne ideologische Verhaftung in der rechten Szene darstellen. Zwar gab es viele Brücken, die ihm gebaut wurde, beispielsweise der Vorhalt von rassistischen Gewalt verherrlichenden Texten, der Band „Zillertaler Türkenjäger“, an die er sich erinnerte, sie gesungen hat, sie aber nicht in sein Meinungsbild integriert haben will. Es stellt sich die Frage, ob er bewusst mauert oder schlicht unfähig ist, diese Anteile seiner Verantwortung darzustellen. Am Ende seiner Vernehmung erklärte Carsten S. sein „tiefes Mitgefühl“. Er gab an, dass er nicht ermessen könne, was für Leid den Angehörigen und den Opfern angetan wurde. Er fände nicht die passenden Worte. Eine Entschuldigung sei zu wenig. Das Leid sei noch lange nicht vorbei. Er drücke sein tiefes Mitgefühl aus.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Auch wenn ich meine, dass Carsten S. noch lange nicht alles gesagt hat, was er weiß, muss man seine Mitgefühlsbekundung durchaus anerkennen – jedenfalls stärker als die von Holger G. verlesene Erklärung. Holger G., der dem Trio nach eigenen Angaben wesentlich näher stand, als Carsten S. erklärt gleichzeitig, dass er von nichts gewusst, noch nicht einmal eine Ahnung, gehabt haben will. Das ist nach der Aussage von Carsten S. über die Prahlerei von Mundlos und Böhnhardt insbesondere zum Waffenbesitz, zur Fahndung und zu weiteren Anschlägen ihm gegenüber nicht glaubhaft. Es wird heute sicherlich nicht die letzte Frage sein, die wir an Carsten S. gestellt haben. Wenn sich weitere Anhaltspunkte während des Prozessverlaufs ergeben, will Carsten S. nach seiner heutigen Aussage weiterhin Fragen beantworten.“