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Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 24.06.2013

Die Beweisaufnahme hat mit der Befragung von Zeugen zu den einzelnen Tatorten begonnen. Nach der ausführlichen Befragung von Carsten S. und mehreren umfangreichen Auseinandersetzungen mit der Verteidigung scheint nunmehr eine gewisse strafprozessuale Routine eingekhrt gekehrt zu sein. Ein Antrag auf verschiedene Beweiserhebungen durch die Nebenklage Yozgat sorgte zudem für Diskussionsbedarf.

Der Senat ist in die Beweisaufnahme eingetreten. Zunächst wurden mehrere Polizeibeamte vernommen, die zum Mordfall Özüdogru in Nürnberg ermittelt haben. Es ging um das Auffinden der Leiche, die Schussrekonstruktion und um die Befragung von Umfeldzeugen. Zwischendurch wurden drei Bekennervideos des NSU vorgeführt.

Diskutiert wurde ferner ein Antrag der Nebenklage Yozgat, verschiedene Zeugen insbesondere aus der Dortmunder Neonaziszene zu vernehmen. Dies betrifft den Brieffreund von Frau Zschäpe, Robin Sch., sowie auch Sebastian S., einem Rechtsextremisten und mutmaßlichen V-Mann, der Waffenlieferant von Robin Sch. gewesen sein soll.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

Wie schon in der letzten Verhandlungswoche erklärt, ergibt sich dringender Nachermittlungsbedarf. Wir haben uns für die Familie Kubasik aus Dortmund dem Antrag zwar angeschlossen. Dennoch kann meines Erachtens nicht abgewartet werden bis wir möglicherweise diese Zeugen nach geraumer Zeit in der Verhandlung vernehmen. Vielmehr können die Bundesanwaltschaft und ihre Ermittlungsbeamten des Bundeskriminalamtes aktuell Nachforschungen anstellen, zu denen uns als Nebenklagevertreter die technischen und personellen Möglichkeiten fehlen. Dazu würden neben der Auswertung der damaligen Ermittlungen gegen Roben Sch. und Sebastian S. auch der Abgleich von beispielsweise Funkzellendaten oder aber ggf. gemeinsamen Kontaktpersonen mit dem NSU, gemeinsamen Konzertbesuchen, E-Mail-Verkehr etc. gehören. Wenn die Bundesanwaltschaft diesen offenkundigen Ermittlungsansätzen nicht folgt, wird uns nichts weiter übrig bleiben, als weitere Anträge an den Senat zu richten und entsprechende Aufklärung zu verlangen. Das Verhalten der Ermittlungsbehörden schafft insoweit weiteres berechtigtes Misstrauen in ihre Aufklärungsbereitschaft bei den Nebenklägerinnen und Nebenklägern.

Insofern kann auch auf unsere Presseerklärung vom 20.06.2013 verwiesen werden.