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Presseerklärung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 26.06.2013

Die Beweisaufnahme wurde mit der Befragung von Zeugen zur Brandstiftung sowie vorherigen Lebens- und Wohnsituation des Trios in Zwickau fortgesetzt.

Zunächst wurde der letzte Hausverwalter des Hauses in der Frühlingsstraße vernommen. Er gab an, dass die Wohnung unter dem Namen D. schon beim Vorbesitzer angemietet worden war. Er habe zweimal einen vermeintlichen Fußbodenschaden in der Küche der Wohnung besichtigt, wobei er einmal Frau Zschäpe getroffen. Alles sei ganz normal gewesen, auffällig nur, dass die Wohnung zuvor offensichtlich ohne Ausweisvorlage und Gehaltsnachweise vermietet worden war. Über der Wohnung des Trios wurde gebaut. Der Gesamtschaden durch den Brand betrug ca. 300.000 €. Danach wurde einer der Handwerker als Zeuge vernommen, der zur Tatzeit in der Dachgeschosswohnung Frühling Bauarbeiten ausführte. Er berichtete auf Nachfrage der Verteidigung von einem Treppenknarren, was deutlich vernehmbar gewesen wäre.