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Pressemitteilung vom der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 03.07.2013

Zschäpe dachte über Geständnis nach.

Es ging heute zunächst um den Transport von Frau Zschäpe zur Besuchsüberstellung nach Gera. Dabei hat Zschäpe gegenüber BKA Beamten erklärt, dass ihre Verteidiger ihr von einer Aussage abraten würden. Sie habe unsicher gewirkt, ob sie noch Aussagen machen will.

Zunächst wurde ein leitender Beamte des BKA vernommen, der Zschäpe von Köln nach Gera begleitete. Frau Zschäpe habe sich redseelig gezeigt und ca. 7 ½ Stunden mit den Beamten während der Fahrt geredet. Unter anderem habe sie sich über ihre damaligen Verteidiger Heer und Stahl beschwert. Diese hätten ihr von einer Aussage abgeraten. Sie selbst glaube nicht, dass eine Aussage strafmildernd wirken könne. Wenn dann wolle sie ihrer Oma erklären, was passiert ist und sich entschuldigen. Wenn, dann wäre eine Aussage umfangreich und vollständig, weil sie niemand wäre, „der nicht zu seinen Taten stehe“.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Wenn Frau Zschäpe sagt, dass im Falle ihrer Aussage diese umfangreich und vollständig wäre, weil sie niemand sei, die nicht zu ihren Taten stehe, impliziert das, dass es Taten zu gestehen gibt. Die heutige Aussage des BKA Beamten war wiederum ein belastendes Indiz gegen Frau Zschäpe.“