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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 16.07.2013

Zschäpe war laut Holger G. bei einer Waffenübergabe in der Polenzstraße in Zwickau anwesend.

Zunächst hörten wir heute einen BKA Beamten, der mehrfach den Angeklagten Holger G. vernommen hatte. Holger G. hatte zur Sache in der Verhandlung allein eine vorbereitete Erklärung verlesen, zuvor aber gegenüber der Polizei und Generalbundesanwaltschaft umfangreiche Angaben gemacht. Diese waren immer wieder davon geprägt, dass sich Holger G. auf Vorhalte wiederholt korrigierte und erst nach und nach mehr zugab. Da Holger G. in der Verhandlung nicht befragt werden will, müssen nun seine vorherigen Vernehmungen dadurch eingeführt werden, dass die damaligen Vernehmungsbeamten gehört werden. Gegenüber dem heute vernommenen BKA Beamten gab Holger G. zuvor umfangreiche Unterstützungshandlungen zu. Dabei ging es zumindest um zwei extra für die Drei beschaffte Reisepässe und einen übergebenen Führerschein. Holger G. habe sich die Haare abschneiden lassen, eine Brille aufgesetzt und einen Schnurrbart getragen, damit die Fotos Böhnhardt möglichst ähnlich sehen würden. Man habe sich regelmäßig im Urlaub zu so genannten „Systemchecks“ getroffen – ohne Handy und mit den Aliasnamen Gerry, Max und Lisa angesprochen. Dabei seien Informationen über seine Person ausgetauscht worden, damit die Legende aufrecht erhalten werden kann. Um seine Geldentschädigung dafür habe sich Zschäpe gekümmert. Sie hätte die Finanzen im Griff gehabt und ihm auch einmal 10.000 DM als „Depot“ gegeben. Mundlos habe ihm einmal stolz eine Pumpgun gezeigt. Bereits 2001 habe er eine Waffe von Wohlleben für das Trio überbracht. Dass es eine Pistole war, will er erst im Zug nach Zwickau bemerkt haben, übergeben habe er sie trotzdem. Zschäpe holte ihn vom Zug ab und brachte ihn in die Polenzstraße. Dort wurde die Pistole durch einen der Uwes im Beisein von Zschäpe durchgeladen. Es sei klar gewesen, dass es eine scharfe Waffe war. Zschäpe wäre gleichberechtigt mit den Uwes gewesen. Sie sei durchsetzungsfähig und gewaltbereit, hätte beispielsweise einer „Punkerin“ in der Bahn einfach mal „direkt eine rein gehauen“, weil die „blöd geguckt“ habe.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

Die Angaben von Holger G. sind davon gekennzeichnet, dass er jeweils nur stückchenweise, teilweise erst nach der Konfrontation mit Widersprüchen seiner Aussagen zu entsprechenden Beweisergebnissen, verschiedene Tathandlungen zugegeben hat. Er versucht seinen eigenen Tatbeitrag herunterzuspielen; zu tun als sei er ein unwissendes Werkzeug von Wohlleben und dem Trio gewesen. Trotz aller Vorsicht, die bei der Bewertung dieser Aussagen angezeigt ist, belastet Holger G. zum einen sich und zum anderen Zschäpe sowie Wohlleben erheblich. Wohlleben hat danach und nach der Aussage von Carsten S. in mindestens zwei Fällen scharfe Waffen für das Trio besorgt. Bei wenigstens einer Übergabe war Zschäpe anwesend, hat also alles mitbekommen. Insofern lässt sich auch deshalb nicht glauben, dass Zschäpe in die Taten des Trios nicht eingebunden gewesen sein sollte. Dass Holger G. die scharfe Waffe angeblich nicht wissentlich überbringen wollte, ist nach seinen eigenen vorherigen Aussagen gegenüber dem BKA widerlegt. Selbst wenn er erst im Zug gemerkt hätte, dass er eine Pistole überbringen soll, hätte er sich in diesem Moment noch umentscheiden und einfach zurück fahren können. Stattdessen hat er auch nach dieser Waffenübergabe dem Trio in mehreren Fällen noch weitere Unterstützung geleistet.