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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 18.07.2013

Die Verteidigung von Wohlleben versucht erfolglos den Vernehmungsbeamten von Holger G. zu demontieren.

Der Verhandlungstag begann mit der weiteren Befragung des BKA-Beamten, der Holger G. vernommen hatte. Die Verteidiger von Wohlleben versuchten dabei den Fokus darauf zu legen, welche Fragen durch das BKA nicht gestellt worden waren und warum. An viele Details außerhalb des Protokolls der Vernehmungen erinnerte sich der Beamte aufgrund des Zeitablaufs nicht mehr. Einige Widersprüche in den Aussagen von Holger G. sind offensichtlich damals nicht nachgefragt worden. So habe Holger G. beispielsweise angegeben, den Transport der Tasche mit der Waffe auch deshalb übernommen zu haben, weil es auf dem Weg seiner Reise zu seiner Schwester gewesen wäre. Tatsächlich liegt Zwickau alles andere als auf dem Weg von Hannover nach Jena.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:

“Die Erkenntnisse aus der heutigen Befragung über Holger G. sind nicht neu. Dass er noch in der rechten Szene verankert ist, war nach Aktenlage klar. Wenn er seinen eigenen Tatbeitrag versucht herunterzuspielen, so passt das zu seinem bisherigen Aussageverhalten. Die teilweise vorhandenen Widersprüche in seinen Aussagen führen nicht dazu, dass man ihm die Details zur geschilderten Waffenübergabe und seiner weiteren Tatbeiträge nicht glauben kann. Damit hat Holger G. nicht nur Zschäpe und Wohlleben, sondern auch sich selbst erheblich belastet – und zwar mit Fakten, die den Ermittlungsbehörden zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren. Allerdings wirft es kein gutes Licht auf die Vernehmungsbeamten des BKA, dass naheliegende Fragen nicht gestellt worden sind. “

Am Nachmittag wurden die Vernehmung des Brandermittlers aus Zwickau wegen der Explosion in der Frühlingsstraße fortgesetzt und dabei weitere zahlreiche Fotos angeschaut.