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Prozessauftakt im sog. NSU Prozess verschoben

 

Presserklärung der Nebenklage von Gamze Kubasik

 

Gegen 13:00 Uhr erfuhren wir aus den Medien von einer Verlegung des Prozessauftaktes vom 17.04.2013 auf den 06.05.2013. Ein entsprechedes Fax des OLG München ging hier um 13:38 Uhr ein.

 

Gamze Kubasik, die Tochter des ermordeten Mehmet Kubasik, empfindet die kurzfristige Verlegung wie einen Schlag ins Gesicht. Wochen und Monate war der Termin für sie und ihre Familie im Fokus, die Anspannung war bis zum Schluss mehr und mehr gestiegen. Endlich sollte nach über 7 Jahren nun mit der Klärung des Mordes ihres Vaters vor Gericht begonnen werden, zum einen eine Erleichterung, zum anderen eine unglaubliche psychische Anstrengung. Lange hatte sich die Familie auf den Prozessauftakt vorbereitet. Dabei waren auch erhebliche finanzielle und organisatorische Hürden zu nehmen. Das Gericht hatte zunächst mitten in einer Messewoche terminiert, Unterkünfte waren schwer bis nicht mehr in München zu finden, die Kostenübernahme für die Reise zunächst ungeklärt. Nach dem Einsatz und der Hilfe vieler Beteiligter und nicht unerheblichen Anstrengungen der Familie war nun trotz aller Widrigkeiten alles organisiert. Und nun keine 2 Tage vorher erfährt ihr Anwalt zunächt nur aus der Presse, dass der Prozessauftakt verschoben wird.

 

Nicht nur, dass damit die Belastungsgrenze der Familie endgültig überschritten ist. Frau Kubasik findet es auch besonders bezeichnend, dass das OLG es nicht für notwendig gehalten hat, vor dem medialen Echo zumindest die Betroffenen (und sei es telefonisch oder per e-mail) zu informieren. Das zeige, dass die Interessen der Hinterbliebenen und Verletzten offensichtlich durch das Gericht nicht ernst genommen werden.

 

Dabei ist die Begründung des Senats, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts würde zu einer Umterminierung zwingen, nicht nachvollziehbar. Denn wären entsprechende organisatorische Schritte nach der Entscheidung am vergangenen Freitag unverzüglich umgesetzt worden, hätte der Prozessauftakt dennoch stattfinden können.

 

Dabei war es die vom Bundesverfassungsgericht als wahrscheinlich verfassungswidrig bezeichnete ursprüngliche Akkreditierungsentscheidung des Gerichts von ausländischen Medien, die den Eilbeschluss aus Karlsruhe erst notwendig machte. Nicht umsonst hat das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren entschieden, gerade damit eine Verschiebung des Prozessauftaktes nicht notwendig wird.

 

Damit entfällt der Termin zur Pressekonferenz der NebenklagevertreterInnen Rechtsanwältin Lex, Schön und Scharmer am 16.04.2013. Ein neuer Termin wird am 05.05.2013 stattfinden. Über Ort und Zeit werden wir Sie noch rechtzeitig informieren.

 

Sebastian Scharmer

 

Rechtsanwalt