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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 25.07.2013

Holger G. überlegt, ob er nach der Sommerpause doch aussagt.

Zunächst wurde der Rechtsmediziner vernommen, der die Obduktion von Abdurrahim Özüdogru vorgenommen hatte. Der Nürnberger Schneider wurde durch einen Schädelsteckschuss und einen Schädeldurchschuss, deren massive Auswirkungen, insbesondere Hirnverletzungen, plastisch geschildert wurden, ermordet. Danach sagte der ballistische Sachverständige zum Fall aus. Aufgrund der an einer Einschusswunde festgestellten Schmauchspuren ist davon auszugehen, dass mindestens einer der beiden Schüsse aus einer Entfernung von weniger als 40-80 cm abgegeben wurde. Ein Schuss traf Özüdogru im Stehen frontal ins Gesicht. Der zweite Schuss wurde dann auf den bereits liegenden Abdurrahim Özüdogru aus nächster Nähe abgefeuert.

Im Anschluss fragte der Vorsitzende Holger G. und seine Verteidiger, ob nicht doch noch die Bereitschaft bestehen würde, auszusagen. Holger G. hatte gegenüber dem BKA umfangreiche Angaben gemacht. Einige wichtige Fragen waren jedoch dort nicht gestellt worden. Vor Gericht verlas er bislang allein eine vorgefertigte Erklärung ohne Nachfragen zu beantworten. Die Verteidigung gab an, dass die Beantwortung möglich sei, allerdings wenn überhaupt, dann erst nach der Sommerpause.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Holger G. will die Regelung von § 46b StGB in Anspruch nehmen. Danach kann es sich erheblich strafmildernd auswirken, wenn ein Angeklagter Angaben macht, die wesentliche Aufklärungshilfe ermöglichen – auch oft als Kronzeugenregelung betitelt. Dafür hat Holger G. allerdings bislang zu wenig geleistet. Natürlich hat er das Recht, keine Angaben zu machen oder seine Aussage schriftlich vorzubereiten und zu verlesen. Wenn er jedoch wirklich und erheblich zur Aufklärung beitragen will, wäre es zu begrüßen, wenn er redet und auch unsere Fragen beantwortet.“

Am Nachmittag wurden eine Zeugin und ein Zeuge vernommen, die in der Frühlingsstraße in Zwickau wohnen. Die Zeugin H. hatte den Brand am 04.11.2011 mitbekommen. Zschäpe sei ihr als Anwohnerin bekannt gewesen. Sie kam ihr mit zwei Katzenkörben entgegen, wurde auf den Brand aufmerksam gemacht und habe vermeintlich überrascht reagiert. Sie habe die Körbe abgestellt, sei zurück in Richtung des brennenden Hauses gegangen, dann aber zuvor um die Ecke abgebogen. Der weitere Zeuge H., der Ehemann der zuvor gehörten Zeugin, bestätigte diese Angaben. Er hatte zuvor noch die Explosion mitbekommen. Eine große Staubwolke zog durch die Frühlingsstraße. Zschäpe kam ihm zügigen Schrittes entgegen und stieg über die Trümmer. Er fragte sie, ob sie die Feuerwehr schon verständigt hätte, was sie bejahte und schnellen Schrittes weiterlief. Zschäpe habe er lose gekannt, die beiden Männer aus ihrer Wohnung seien immer im Hintergrund gewesen. Zschäpe habe sozusagen „die Öffentlichkeitsarbeit“ gemacht. Die Drei habe er manchmal mit dem Rad zusammen gesehen.