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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 06.09.2013

Eine Zeugin aus Nürnberg hat bereits 2006 die Attentäter von der Kölner Keupstraße wiedererkannt.

Beate K. schilderte, dass sie auf dem Weg zu einem kurzen Termin in der Schule ihres Sohnes zwei Fahrradfahrer in dunkler Kleidung sah, die sich versuchten mit einem Stadtplan zu orientieren. Auf dem Rückweg sah sie kurze Zeit später dieselben beiden Radfahrer vor dem Imbissstand von Ismail Yasar. Einer der beiden, ein „Spargeltarzan“ mit auffallend abstehenden Ohren, habe dem anderen eine Tüte mit einem länglichen Gegenstand in den Rucksack gepackt. Die beiden Radfahrer beschrieb die Zeugin damals vom Typ her nicht als „Südländer“ sondern eher „europäisch“. Beide hätten helle Haut gehabt. Am 23.05.2006 seien ihr erstmals Videosequenzen von der Kamera in der Nähe der Kölner Keupstraße gezeigt worden. Beide dort ersichtlichen Fahrradfahrer beschrieb sie als sehr ähnlich mit denen, die sie in Nürnberg gesehen hatte. Einen der beiden erkannte sie wieder. Die Polizei habe aber gesagt, „wenn man sich nicht zu 150 % sicher sei“, könne man nur sagen, dass es „vielleicht“ oder „eventuell“ so war. Ihre Aussage sei durch die Polizei abgeschwächt worden. Sie sei gefragt worden, ob sie sich vorstellen könnte, ob „Waffenschiebereien“, die „türkische Mafia“ oder Geldwäsche dahinter stecken könnten. Trotz ihrer Beschreibung wurden ihr viele Fotos von türkisch, griechisch oder spanisch aussehenden Männern gezeigt, von denen sie – wenig verwunderlich – niemanden erkannte.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Der Mord an Ismail Yasar wurde am 9. Juni 2005 verübt. Erst im Mai des Folgejahres befragte man die Zeugin K. zu den Bildern des 2004 verübten Nagelbombenanschlags in Köln – und schwächte dann ihre Aussage noch soweit ab, dass die tatsächliche Identifizierung angeblich nicht erfolgt wäre. Mehmet Kubasik wurde am 04.04.2006 ermordet. Erst ca. 2 Monate danach wurde die Zeugin K. zu den Tätern in der Keupstraße befragt. – zu spät. Es ist eine bittere Erkenntnis: Hätten die Ermittlungsbehörden ein mögliches rechtsextremistisches Tatmotiv nicht so konsequent ignoriert, die Zeugin früher vernommen und der Spur mit Nachdruck verfolgt, hätte durchaus die Möglichkeit bestanden, die Morde danach - insbesondere den an Mehmet Kubasik zu verhindern.“