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Presseerklärung der Nebenklägervertreter Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle

 

6. Mai 2013

Die Rechtsanwälte Sebastian Scharmer und Peer Stolle kritisieren die Entscheidung des Senates, die Hauptverhandlung bis zum 14. Mai 2013 auszusetzen.

 

Aufgrund der von den Angeklagten Zschäpe und Wohlleben gestellten Befangenheitsanträge hat heute der Senat die für den 7. und 8. Mai 2013 anberaumten Hauptverhandlungstage aufgehoben und Termin zur Fortsetzung für den 14. Mai 2013 bestimmt.

 

Rechtsanwälte Peer Stolle und Sebastian Scharmer erklären dazu: Die Entscheidung des Senats ist ein weiterer Schlag ins Gesicht der Nebenkläger. Über die Befangenheitsanträge hätte im Laufe des 7. Mai 2013 entschieden werden können. Sie kamen weder überraschend, noch enthielten sie inhaltlich Neuigkeiten. Die damit verbundene Verschiebung stellt eine unzumutbare Belastung für die Nebenkläger dar.

 

Zum Hintergrund:

 

Heute fand der 1. Hauptverhandlungstag in dem Strafverfahren gegen Beate Zschäpe u. a. statt. Das Verfahren begann wie erwartet schleppend mit mehreren Anträgen der Verteidigung. Zur Anklageverlesung kam es zunächst nicht.

 

Der Verteidiger von Beate Zschäpe, Herr Rechtsanwalt Stahl, hat einen vorab am Samstag schon an die Geschäftsstelle des Senats übersandten Antrag von Beate Zschäpe auf Ablehnung des VRiOLG Götzl verlesen. Die Befangenheit des VRiOLG Götzl solle sich daraus ergeben, dass dieser durch die sitzungspolizeiliche Verfügung zwar die Durchsuchung u. a. der Verteidiger und Nebenklägervertreter angeordnet hat, davon aber ausdrücklich die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die eingesetzten Justiz- und Polizeibeamten ausgenommen hat.

 

Rechtsanwalt Sebastian Scharmer erklärt dazu: Es wäre zwar durchaus sinnvoll, wenn die Anordnung der Durchsuchung auch für die Vertreter der Bundesanwaltschaft und die Justizbediensteten gelten würde. Das Befangenheitsgesuch von Zschäpe ist zwar zulässig, jedoch rechtlich unbegründet - im Übrigen nicht neu, gänzlich unkreativ und begründet erst recht nicht eine Besorgnis der Befangenheit des Vorsitzenden Richters.

 

Der Senat hat die Entscheidung über den Befangenheitsantrag zunächst zurückgestellt.

 

Der Verteidiger von Ralf Wohlleben, Rechtsanwalt Klemke, stellte im Anschluss einen weiteren Befangenheitsantrag. Begründet wurde dieser u. a. mit Äußerungen des Präsidenten des OLG München, Huber, die vor der Entscheidung des Senats über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Zschäpe u. a. getätigt worden sein sollen. Huber soll sich zu den erforderlichen Umbaumaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen, die eine Durchführung der Hauptverhandlung erforderlich machen würden, geäußert haben. Vermutet wird von der Verteidigung, dass der Gerichtspräsident Huber schon vor Beschlussfassung über die Eröffnung des Hauptverfahrens von der Entscheidung des Senats Kenntnis gehabt haben könnte.

 

Außerdem wurde der Befangenheitsantrag der Verteidigung von Wohlleben auf die Ablehnung des Senates, dem Angeklagten Wohlleben einen dritten Pflichtverteidiger beizuordnen, gestützt.

 

Rechtsanwalt Peer Stolle erklärt dazu: Der Ablehnungsantrag geht ins Leere. Äußerungen des Gerichtspräsidenten in der Presse begründen keine Besorgnis der Befangenheit von Senatsmitgliedern.