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Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Scharmer und Rechtsanwalt Stolle vom 16. Oktober 2013

Der Weg der Ceska 83

Der 16. Oktober 2013 stand ganz im Zeichen der Herkunft der Ceska. Am Vormittag wurde der Schweizer Waffenhändler vernommen, der die mutmaßliche Tatwaffe der Marke Ceska im April 1996 bei einem Händler bestellte und gleich am nächsten Tag an eine Schweizer Privatperson weiterverkaufte. Die Ceska wurde damals in einem Set, bestehend aus einer Pistole nebst Schalldämpfer, eingekauft und als Set auch an die Kunden weiterverkauft. Der Zeuge berichtete weiter über die damalige rechtlichen Rahmenbedingungen für den Waffenhandel in der Schweiz. Die Person, an die die Waffe verkauft wurde, erschien allerdings nicht.

Anschließend hat Rechtsanwältin Lex eine Erklärung zu der Zeugenvernehmung des Ermittlungsführers im Mordfall Boulgarides abgegeben, in der sie noch mal auf die Defizite in den Ermittlungen hingewiesen hat und sehr eindrücklich die Folgen für ihre Mandantin, der Witwe Boulgarides, verdeutlicht hat. Auch aufgrund der Ermittlungen hat sie sich in Deutschland nicht mehr sicher gefühlt und ist daher zurück nach Griechenland gegangen.

Anschließend wurden Sequenzen aus den Aufzeichnungen einer Überwachungskamera in der Keupstraße vom Tat des Nagelbombenanschlages in Augenschein genommen. Der Senat hatte in der letzten Woche angedeutet, dass eine auf dem Video abgebildete weibliche Person Ähnlichkeiten mit Zschäpe habe. Dies war zwar zutreffend, Vergrößerungen vom Gesicht dieser weiblichen Person haben diese Annahme allerdings nicht bestätigt.

Schließlich wurde noch die Polizeibeamtin vom Vortag weiter vernommen, die an der Auswertung einer Vielzahl von Asservaten, die in der Frühlingsstraße und im Wohnmobil aufgefunden worden sind, beteiligt war. Dabei handelte es sich u. a. um Geldscheine, die aus diversen Raubüberfällen stammten, und um 2.5 kg Schwarzpulver.