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Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Scharmer und Rechtsanwalt Stolle vom 23. Oktober 2013

Mordfall Turgut war Gegenstand der Beweisaufnahme

"Die wollten nicht rauben, die wollten nicht zerstören, die wollten töten."

Der 49. Hauptverhandlungstag stand ganz im Mittelpunkt des Mordfalles Turgut in Rostock. Herr Turgut wurde am 25. Februar 2004 in Rostock-Toitenwinkel in einem Imbisswagen ermordet. Der die Ermittlungen leitende Polizeibeamte, der u. a. die Tatortuntersuchungen vorgenommen hat, berichtete über die Situation, die er vorgefunden hatte. So einen Tatort habe er noch nie gesehen, obwohl er schon seit Jahren bei der Mordkommission arbeite. Sie hätten keinerlei Auffälligkeiten feststellen können; keine Unordnung, keine Anzeichen für eine körperliche Auseinandersetzung, keine Blutspitzer an den Wänden, sondern nur eine Blutlache auf dem Boden. Der Ermittlungsführer sagte zu diesem Tatbild: "Die Menschen, die zu dem Imbiss kamen, die wollten nicht rauben, die wollten nicht zerstören, die wollten töten."

Am Nachmittag wurde Herr A. gehört, der Betreiber des Imbisses, in dem das Mordopfer zum Zeitpunkt der Tat war. Er beschrieb Herrn Turgut als einen guten Menschen. Die Familie hätte sehr unter den Verlust des Sohnes gelitten. Auf die Frage, welche Folgen für ihn mit dem Mord verbunden gewesen seien, antwortete der Zeuge, dass er seinen Imbiss sofort danach geschlossen hätte, er habe nicht mehr zu diesem Ort zurück gewollt. Die Ermittler hätten ihn immer wieder befragt, dass er Bescheid wissen müsste und er solle ihnen sein Wissen mitteilen, ein Wissen was er aber tatsächlich nicht hatte und auch nicht hat haben konnte.

Aus den Zeugenbefragungen und der Inaugenscheinnahme von Stadtkarten wurde deutlich, dass sich der Imbiss am Ende einer Sackgasse und am Rande eines Wohngebiets befindet, einen Ort also, der für Auswärtige nicht so einfach zu finden ist.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:

"Die Auswahl des Tatortes ist eigentlich nur durch ein lokales Unterstützernetzwerk zu erklären. Die Frage, wer dem NSU vor Ort jeweils Hilfe geleistet hat, wird von der Nebenklage in dem Prozess immer wieder thematisiert werden."