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Pressemitteilung der Nebenklägervertreter Rechtsanwalt Scharmer und Rechtsanwalt Stolle vom 24. Oktober 2013

Auswertung der Notrufe und des NSU-Videos

Zunächst wurden zwei Sachverständige vernommen, die mit der Obduktion und der Rekonstruktion des Tatortes im Fall Yasar befasst gewesen sind.

Anschließend sagte eine Polizeibeamtin aus Sachsen aus, die die Notrufe, die bei der Feuerwehr und der PD Zwickau wegen des Brandes in der Frühlingsstraße eingegangen sind, ausgewertet hat. Von den elf Anrufern wären nur zwei weiblich gewesen. Die eine Anruferin habe sie später als Zeugin noch vernommen. Bei der zweiten weiblichen Anruferin könne sie Beate Zschäpe ausschließen. Sie habe mit der Angeklagten bei der Vorführung in Karlsruhe gesprochen; die Stimmlage sei eine andere gewesen als die der Anruferin.

Ebenfalls vernommen wurden zwei Beamte des BKA, die mit der Auswertung des NSU-Videos und der in der Frühlingsstraße im Brandschutt aufgefundenen Zeitungsartikel zu den Taten aufgefunden worden sind, befasst gewesen sind. Die Einvernahme der Zeugen ergab u. a., dass sieben Zeitungsartikel, die im Brandschutt gefunden worden sind, auch im Bekennervideo Verwendung gefunden haben. Es konnten weiter handschriftliche Aufzeichnungen gefunden worden sind, die eine Art "Drehbuch" darstellen, in dem minutiöse Aufzeichnungen zu den einzelnen Versionen des NSU-Videos enthalten sind. Die erste Version des NSU-Videos wurde von einem Song der rechtsradikalen Band "Noie Werte" unterlegt. Sänger der Band war, so der BKA-Beamte weiter, Steffen H., der früher Mitglied in der Kanzlei der Verteidigerin des Angeklagten Wohlleben, Rechtsanwältin Nicole Schneiders, war.

Zum Schluss sollte noch ein Sachverständiger zu der Identität der bei den Morden verwendeten Waffen gehört werden. Der Sachverständige hatte allerdings eine Vielzahl von Lichtbildern gefertigt, die bisher nicht zu den Akten gereicht worden sind. Deswegen wurde seine Einvernahme zunächst unterbrochen, bis allen Verfahrensbeteiligten die Lichtbilder in digitalisierter Form zur Verfügung gestellt worden sind.