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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 12.11.2013

Brigitte Böhnardt wird erst am 19.11.2013 als Zeugin gehört. Beamte des Zeugenschutzes haben Holger G. zu einem Treffen mit der weiteren Beschuldigten Silvia S. im Sommer 2012 begleitet, in dem über den Anklagevorwurf gesprochen wurde.

Zunächst wurden ein Wohnmobilvermieter und dessen Schwester aus Schreiersgrün vernommen. Ein Mann der sich als „Holger G.“ ausgab, hatte bei der Firma in Schreiersgrün in Begleitung einer Frau, deren Beschreibung auf Beate Zschäpe oder Susan E. passen könnte, und einem Kind, das Wohnmobil angemietet, in dem sich am 04.11.2013 Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt erschossen hatten und es in Brand steckten. Die Zeugen konnten heute keine der Personen mehr eindeutig identifizieren.

Ein weiterer Caravanvermieter aus Chemnitz sagte nachfolgend aus, dass er ebenfalls Wohnmobile an eine Person namens „Holger G.“ vermietet hat. Tatsächlich identifizierte er im Nachhinein Uwe Böhnhardt als als den vermeintlichen „Holger G.“, der die Fahrzeuge anmietete. Er sei allein gekommen, sei unauffällig gewesen. Insbesondere dürfte er das Wohnmobil vermietet haben, welches das Trio nutzte, um im April 2006 zu den Tatorten der Morde an Mehmet Kubasik und Halit Yozgat in Dortmund und Kassel zu kommen. Ob auch ein „Andre E.“ Wohnmobile angemietet hat, wisse er nicht mehr. Diese aus den Buchungsunterlagen ersichtlichen Vermietungen – insbesondere seit dem Jahr 2000 – dürften im Wesentlichen seine Mutter abgewickelt haben.

Im Anschluss sagte Silvia S. aus. Sie gab an, auf Bitten von Holger G. ihre Krankenkassenkarte für 300 € zur Verfügung gestellt zu haben. Sie erklärte, sich keine Gedanken über den Nutzen oder die Verwendung der Karte gemacht zu haben, was allerdings nicht ansatzweise glaubhaft wirkte. Der Vorsitzende bat mehrfach eindringlich darum, dass die Zeugin plausibel darstellen soll, warum sie die Karte zur Verfügung gestellt habe. Die Zeugin hingegen mauerte bei ihren Antworten derart, dass die Vernehmung von Brigitte Böhnhardt wegen der fortgeschrittenen Verhandlungsdauer auf den 19.11.2013 verschoben werden musste.

Silvia S. erklärte auf Nachfrage, dass sie auch während des laufenden Verfahrens Kontakt zu Holger G. gehabt hatte. Über den Tatvorwurf haben sie sich unterhalten. Er habe sich dafür entschuldigt, dass er sie mit hineingezogen habe. Er hätte „von dem Ganzen“ auch nichts gewusst. Er hätte sich gar nicht erträumen können, dass die zu so was fähig sind. Sie habe gewusst, dass Holger G.im Zeugenschutz sei. Bei dem Treffen mit ihr, ihrem Mann, der Freundin und der Mutter von Holger G. sei dieser von Zivilbeamten begleitet worden.

Rechtsanwalt Scharmer erklärt dazu:

“Holger G. trifft sich während des laufenden Ermittlungsverfahrens, während er im Zeugenschutz ist, mit einer weiteren Beschuldigten und ihrem Mann, der als organisierter Neonazi bekannt war. Das allein ist eine Tatsache, die ein neues Licht auf das Verhalten von Holger G. und seine Aussage in diesem Prozess wirft. Dass Holger G. dabei aber auch noch von Beamten des Zeugenschutzes begleitet wird, ist skandalös. Holger G. soll vermeintlich vor der rechten Szene geschützt werden. In der Regel geht Zeugenschutz mit der Auflage einher, den Kontakt zum vorherigen Umfeld abzubrechen. Erst recht gilt dies für den Kontakt zu weiteren Beschuldigten. In jedem Fall darf es keine Absprachen über mögliche Aussagen mit weiteren Beschuldigten oder Zeugen geben.Wir werden ergründen müssen, was die Beamten des Zeugenschutzes des BKA dazu bewogen hat, Holger G. zu einem derartigen Treffen auch noch zu begleiten.“