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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 15.01.2014

Die Brandlegung in der Frühlingsstraße war für die Nachbarn konkret lebensgefährlich.

Am heutigen Verhandlungstag ging es um den Brand, dessen Entstehung und seine Gefährlichkeit in der Frühlingsstraße in Zwickau. Zunächst wurde ein Brandsachverständiger des LKA Bayern vernommen. Dieser erklärte plausibel, dass der Brand sehr wahrscheinlich mit einer so genannten Luntenspur aus Benzin von der Wohnungstür aus gezündet worden sei. Dabei sei es durch den ggf. unterbrochenen Weg der Lunte nicht zu einer Gefährdung der zündenden Person gekommen. Die Explosion und der Brand seien abstrakt lebensgefährlich für mögliche Passanten auf der Straße und konkret lebensgefährlich für die Arbeiter auf dem Dachboden und die Nachbarin Frau E. gewesen. Extrem gefährlich seine die toxischen Rauchgasen gewesen. Zwei bis drei Minuten im Bereich der Gase wären in der Regel bereits tödlich. Die Wand zur Nachbarwohnung hätte zudem jederzeit einstürzen können. Die Druckwelle wäre nicht planbar gewesen, so dass die Wand zur Nachbarin auch mit Entzündung des Benzin-Luft-Gemisches bereits hätte zusammen fallen können.

Der zweite geladene Sachverständige schloss den Ausführungen des ersten an.