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Pressemitteilung der Nebenklagevertreter Rechtsanwälte Stolle und Scharmer vom 20.02.2014

Ein weiterer Unterstützer des Trios, Max Florian B., schweigt

Bei der Polizei hat er umfangreiche Angaben zur Flucht des Trios, zur Unterkunft in seiner Wohnung und zu seiner Unterstützung gemacht.

Max Florian B. ist heute morgen nur wenige Minuten im Saal und beruft sich auf § 55 StPO. Danach muss man keine Angaben machen, wenn man sich selbst belasten könnte. Der Generalbundesanwalt führt nach wie vor ein „gesondertes“ Ermittlungsverfahren gegen B. Den Inhalt dieser Akten kennen die sonstigen Verfahrensbeteiligten nicht. Bislang ist darin keine Akteneinsicht gewährt worden.

Im weiteren Verlauf wurden dann zwei Vernehmungsbeamte gehört, die Max Florian B. bei der Polizei während des Ermittlungsverfahrens befragt hatten. Bei den Leichen von Mundlos und Böhnhardt war ein auf ihn ausgestellter Reisepass aufgefunden worden. Mundlos hatte das Dokument genutzt, sich als „Max“ ausgegeben. B. hatte zunächst angegeben, dass er in Chemnitz 1998/1999 eine Beate und einen Mann kennengelernt hatte Diese hätten auch mal bei ihm übernachtet. Der Mann, der in seinem Reispass mit Foto abgebildet sei, wäre dieser damalige Begleiter von „Beate“ gewesen. Eine weitere Beteiligung stritt er in seiner ersten Vernehmung ab.

In seinen weiteren Vernehmungen berichtete B. schon wesentlich mehr. Beate und zwei Männer, die er später als Uwes kennenlernte hätten über einen Monat in seiner Wohnung gelebt. Sie hätten sukzessive erzählt, dass sie auf der Flucht seien, wegen den Bombenfunden und dem an der Autobahn aufgehangenen Puppentorso. Er wäre in dieser Zeit zu seiner damaligen Freundin Mandy S. gezogen. Die war in der echten Szene fest verankert. Nach der Trennung von ihr hätte er dann noch eine Weile zu Viert mit dem Trio gewohnt. Für eine von ihm angenommene Flucht ins Ausland stellte B. seinen Personalausweis zur Verfügung. Damit hätte Mundlos für sich einen Reisepass besorgt. Danach seien bis 2011 noch ein bis zweimal im Jahr Telefonanrufe erfolgt, wo seine aktuelle Lebenssituation abgefragt wurde. Auch mehrere Treffen – minddestens drei - hätten stattgefunden. Immer seien es die gleichen Fragen gewesen: Kinder, Arbeit, Freundin, Lebensumstände. Beide Uwe's seien nach seiner Wahrnehmung mit öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen. B. habe darauf geachtet, dass seine Freundin und seine Kinder nicht anwesend waren.

Die Drei hätten sich sehr gut verstanden. B. habe das Gefühl gehabt, dass Böhnhardt mit Zschäpe leiert gewesen sei. Mundlos hielt er für den Inetellektuelleren. Mit dem sei er gut zurecht gekommen. Als sie bei ihm unterkamen, sei berichtet worden, dass sie verraten worden wären. Zu einem späteren Zeitpunkt hätte die Drei bei einem Treffen in Zwickau erzählt, dass es ihnen peinlich wäre, nach Thüringen zurück zu kehren, weil sie dort auch mit ihrer Vorgeschichte keine Arbeit finden würden. Die Strafsachen wären angeblich bereits verjärht. Sie hätten sich mit Anwälten beraten.

Rechtsanwalt Stolle erklärt dazu:

“Die Vernehmung von Max Florian B. wirft viele Fragen auf. Unter anderem ging das Trio offensichtlich bereits 1998 davon aus, dass sich in ihrer unmittelbaren Nähe eine V-Person befindet, die sie verraten habe. Ob es über diese Umstände nähere Informationen gibt, könnte sich aus den von der Bundesanwaltschaft gesondert geführten Akten ergeben, die wir bislang nicht bekommen haben. Die Akten müssen endlich allen Verfahrensbeteiligten zur Verfügung gestellt werden.“